Directors Dealings


Gemäß § 15a des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) haben Personen, die bei der Leifheit AG Führungsaufgaben wahrnehmen, eigene Geschäfte mit Aktien der Leifheit AG mitzuteilen. Die Verpflichtung obliegt auch Personen, die mit einer solchen Person in einer engen Beziehung stehen. Eine Mitteilungspflicht besteht jedoch nicht, solange die Gesamtsumme der Geschäfte einer Person mit Führungsaufgaben und der mit dieser Person in einer engen Beziehung stehenden Personen insgesamt einen Betrag von 5.000 € bis zum Ende des Kalenderjahres nicht erreicht.


Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15a WpHG


2012
Directors Dealings 2012

16.01.2012 - Dr. Claus-O. Zacharias 


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