Dezember 2008

Aufforderung zur Einreichung unrichtig gewordener Aktienurkunden

Sowohl durch die Umstellung des Grundkapitals unserer Gesellschaft von der Deutschen Mark auf Euro als auch die Einteilung des Grundkapitals in Stückaktien in 1999 bzw. 2001 wurde der Inhalt der in Umlauf befindlichen Aktienurkunden unserer Gesellschaft unrichtig. Die Aktienurkunden sollen daher aus dem Verkehr gezogen werden. Da der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ausgeschlossen ist, werden keine neuen Aktienurkunden ausgegeben. Das Grundkapital ist in vollem Umfang durch Dauer-Globalurkunden verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt wurden. Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an Aktien unserer Gesellschaft entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer beteiligt; sie erhalten hier über eine Depotgutschrift.

Die Aktionäre unserer Gesellschaft werden daher gebeten, in der Zeit vom 17. Dezember 2008 bis 18. März 2009 einschließlich ihre auf einen Nennbetrag in Deutsche Mark lautenden Aktienurkunden nebst Gewinnanteilbogen, enthaltend die Kupons Nr. 32 bis 40 und Talon - sowie etwaige anlässlich des Umtauschs 1996 noch nicht eingereichte alte 50-Mark-Aktien nebst Gewinnanteilbogen, enthaltend die Kupons Nr. 13 bis 20 und Talon - bei einer inländischen Filiale der Deutsche Bank AG während der üblichen Schalterstunden einzureichen.

Von Aktionären, deren Aktien bei einem Kreditinstitut in einem Girosammeldepot verwahrt werden, ist nichts zu veranlassen. Die Aktionäre, die ihre Aktien in einem Streifbanddepot verwahren lassen, werden gebeten, bei ihrer Depotbank ein Girosammeldepot einzurichten; die weiteren Schritte werden von dem Kreditinstitut veranlasst. Die übrigen Aktionäre, die ihre Aktienurkunden selbst verwahren, werden gebeten, ihre Aktienurkunden innerhalb der vor genannten Frist bei einem Kreditinstitut ihrer Wahl, das für Kunden Wertpapierdepots führt, einzureichen. Von diesem Kreditinstitut wird dem einreichenden Aktionär - nach Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit der eingelieferten Aktienurkunden - eine Depotgutschrift zugunsten eines bestehen den oder neu zu eröffnenden Depots über die Stückaktien erteilt, wodurch er Miteigentum an dem bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Bestand an Dauer-Globalaktien der LEIFHEIT AG erhält.

Den Aktionären unserer Gesellschaft entstehen für die Einreichung der unrichtig gewordenen Aktienurkunden und die Erteilung der Depotgutschrift über die entsprechende Anzahl von Aktien keine Kosten.

Die Lieferbarkeit der unrichtig gewordenen Aktienurkunden wird zum Ablauf des 16. Dezember 2008 zurückgenommen. Ab dem 17. Dezember 2008 sind die Aktien nur noch im Girosammelwege lieferbar.

Die unrichtig gewordenen Aktienurkunden der LEIFHEIT AG, die trotz dreimaliger Aufforderung nicht bis zum 18. März 2009 einschließlich eingereicht worden sind, werden nach § 73 AktG für kraftlos erklärt werden. Die erforderliche Genehmigung ist durch Beschluss des Amtsgerichts Montabaur vom 1. Dezember 2008 erteilt worden.

Nassau, im Dezember 2008
Leifheit AG
Der Vorstand


Deutsche Börse