Juni 2009
Dividendenbekanntmachung 2009

Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft hat am 17. Juni 2009 beschlossen, aus dem Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2008 eine Dividende von 0,60 € je dividendenberechtigter Stückaktie auszuschütten.

Die Dividende wird vom 18. Juni 2009 an unter Abzug von 25 Prozent Kapitalertragsteuer sowie 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die einbehaltene Kapitalertragsteuer (insgesamt 26,375 Prozent) über die Clearstream Banking AG durch die depotführenden Kreditinstitute ausgezahlt.

Zahlstelle ist die Deutsche Bank AG.

Der Abzug der Kapitalertragsteuer sowie des Solidaritätszuschlags entfällt bei inländischen Aktionären, die ihren Depotbanken eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung vorgelegt haben. Gleiches gilt bei Vorlage eines sogenannten Freistellungsauftrags mit ausreichendem Freistellungsvolumen. Für private Kapitalerträge gilt die deutsche Einkommensteuer grundsätzlich mit dem Steuerabzug als abgegolten. Die Dividende kann zusammen mit den übrigen Kapitalerträgen in die Einkommensteuerveranlagung einbezogen werden, wenn dies zu einer niedrigeren individuellen Einkommensteuer führt.

Bei ausländischen Aktionären kann sich die einbehaltene Kapitalertragsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag auf fristgebundenen Antrag nach Maßgabe bestehender Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem jeweiligen Staat ermäßigen.

Nassau/Lahn, im Juni 2009
Leifheit Aktiengesellschaft
Der Vorstand


Deutsche Börse